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   BGH, 19.09.2019 - IX ZR 148/18   

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https://dejure.org/2019,36360
BGH, 19.09.2019 - IX ZR 148/18 (https://dejure.org/2019,36360)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2019 - IX ZR 148/18 (https://dejure.org/2019,36360)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2019 - IX ZR 148/18 (https://dejure.org/2019,36360)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 143 Abs. 1, § 129 Abs. 1, § 133 Abs. 1 InsO, § 142 InsO, Art. 103j EGInsO, § 129 Abs. 1 InsO, § 242 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung; Beweiswürdigung hinsichtlich der Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners; Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden Insolvenzverwalters für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von dem ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners bei einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch

  • rewis.io

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von der fehlenden Rentabilität der Tätigkeit des Schuldners bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaustausch; Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §133 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    InsO § 133 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung; Beweiswürdigung hinsichtlich der Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners; Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden Insolvenzverwalters für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann hat der Anfechtungsgegner Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners bei Austausch von Leistungen in bargeschäftsähnlicher Weise

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaustausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Gesellschafterfinanzierung - Totgesagte leben länger: Das alte Eigenkapitalersatzrecht grüßt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann hat der Anfechtungsgegner Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz? (IBR 2019, 673)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 40
  • ZIP 2019, 2225
  • MDR 2019, 1473
  • NZI 2020, 25
  • WM 2019, 2122
  • BB 2019, 2703
  • DB 2019, 2512
  • NZG 2020, 25
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.2017 - IX ZR 285/16

    Insolvenzanfechtung: Wissen des Anfechtungsgegners um drohende

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZR 148/18
    aa) Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats handelt der Schuldner in Fällen kongruenter Leistungen trotz der Indizwirkung einer erkannten Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, ZInsO 2017, 1366 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, ZInsO 2018, 2519 Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, ZInsO 2019, 1787 Rn. 22).

    Auch im Falle eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausches wird sich der Schuldner der eintretenden mittelbaren Gläubigerbenachteiligung allerdings dann bewusst werden, wenn er weiß, dass er trotz Belieferung zu marktgerechten Preisen fortlaufend unrentabel arbeitet und deshalb bei der Fortführung seines Geschäfts mittels der durch bargeschäftsähnliche Handlungen erworbenen Gegenstände weitere Verluste anhäuft, welche die Befriedigungsaussichten der Gläubiger weiter mindern, ohne dass auf längere Sicht Aussicht auf Ausgleich besteht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2017, aaO).

    Ein solcher Schluss setze vielmehr das Wissen des Anfechtungsgegners voraus, dass die Belieferung des Schuldners mit gleichwertigen Waren für die übrigen Gläubiger nicht von Nutzen ist, weil der Schuldner fortlaufend unrentabel arbeitet und weitere Verluste erwirtschaftet (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, ZInsO 2017, 1366 Rn. 8 f).

    Die Darlegungs- und Beweislast trifft insoweit den anfechtenden Insolvenzverwalter (BGH, Urteil vom 4. März 2017 - IX ZR 285/16, ZInsO 2017, 1366 Rn. 13).

  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 258/18

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZR 148/18
    aa) Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats handelt der Schuldner in Fällen kongruenter Leistungen trotz der Indizwirkung einer erkannten Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, ZInsO 2017, 1366 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, ZInsO 2018, 2519 Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, ZInsO 2019, 1787 Rn. 22).
  • BGH, 27.09.2018 - IX ZR 313/16

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung von Pachtzahlungen im Altfall:

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZR 148/18
    aa) Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats handelt der Schuldner in Fällen kongruenter Leistungen trotz der Indizwirkung einer erkannten Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, ZInsO 2017, 1366 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, ZInsO 2018, 2519 Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, ZInsO 2019, 1787 Rn. 22).
  • OLG Braunschweig, 27.04.2022 - 9 U 40/21

    Rückzahlung von Darlehensraten nach Insolvenzanfechtung; Wert

    Dem liegt zugrunde, dass dem Schuldner in diesem Fall infolge des gleichwertigen Leistungsaustauschs die dadurch eingetretene mittelbare Gläubigerbenachteiligung nicht bewusstgeworden sein kann (BGH, Urteil vom 04. Mai 2017 - IX ZR 285/16, zitiert nach juris, Rn. 7 m.w.N.; BGH, Urteil vom 19. September 2019 - IX ZR 148/18 - zitiert nach juris, Rn. 16).

    Ob hier tatsächlich durch die Gebrauchsüberlassung der sicherungsübereigneten Fahrzeuge an den Insolvenzschuldner eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung durch die Beklagte erbracht worden ist, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt, kann dahinstehen, weil sich der Schuldner der eingetretenen mittelbare Gläubigerbenachteiligung jedenfalls dann bewusst werden muss, wenn er weiß, dass er trotz Belieferung zu marktgerechten Preisen fortlaufend unrentabel arbeitet und deshalb bei der Fortführung seines Geschäfts mittels der durch bargeschäftsähnliche Handlungen erworbenen Gegenstände weitere Verluste anhäuft, die die Befriedigungsaussichten der Gläubiger weiter mindern, ohne dass auf längere Sicht Aussicht auf Ausgleich besteht (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015,aaO, Rn. 25; BGH Urteil vom 4. Mai 2017, aaO, Rn. 7; BGH Urteil vom 19. September 2019, aaO, Rn. 16).

  • OLG Hamburg, 15.10.2021 - 11 U 207/20

    Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung im Falle von Mietzahlungen für

    Die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit kann dann nicht als Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz gewertet werden, wenn der Leistungsaustausch zwischen Schuldner und Gläubiger Bargeschäftscharakter hat und zur Fortführung des Unternehmens notwendig ist, sofern nicht das Unternehmen weiterhin unrentabel wirtschaftet und daher für die Gläubiger auf längere Sicht nicht mehr von Nutzen ist (sog. "bargeschäftsähnliche Lage", vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. September 2019 - IX ZR 148/18, NZI 2020, 25).
  • OLG Hamburg, 17.08.2021 - 11 U 207/20

    Anfechtbare Zahlungen einer Insolvenzschuldnerin zur Tilgung von Mietforderungen

    Die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit kann dann nicht als Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz gewertet werden, wenn der Leistungsaustausch zwischen Schuldner und Gläubiger Bargeschäftscharakter hat und zur Fortführung des Unternehmens notwendig ist, sofern nicht das Unternehmen weiterhin unrentabel wirtschaftet und daher für die Gläubiger auf längere Sicht nicht mehr von Nutzen ist (sog. "bargeschäftsähnliche Lage", vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. September 2019 - IX ZR 148/18, NZI 2020, 25 ).
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